Allgemeine Geschäftsbedingungen Hundeschule Naturedogz
Präambel: Zur einfacheren Lesbarkeit wird in diesen AGB ausschließlich die männliche Form verwendet (Hundehalter). Selbstverständlich sind aber sämtliche Geschlechter damit angesprochen.
Teil 1: Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Geltungsbereich
Die nachfolgenden Bedingungen der Hundeschule NatureDogz gelten für alle zwischen dem Hundehalter und der Hundeschule NatureDogz abgeschlossenen Verträge, insbesondere über Dienstleistungen. Mit Anmeldung erklärt sich der Hundehalter mit diesen Bedingungen einverstanden.
§ 2 Vertragsgegenstand
- Vertragsgegenstand sind Kurse, Seminare, Aktivitäten und Veranstaltungen für Hund und Mensch. Es besteht die Möglichkeit, sich vor Vertragsbeginn über Ausstattung, Inhalte und Abläufe kostenlose beraten zu lassen.
- Eine Erfolgsgarantie kann nicht gegeben werden. Der Erfolg hängt im Wesentlichen von der Erziehungsarbeit des Hundehalters ab.
§ 3 Vertragsabschluss
- Mit der Anmeldung zu einem Angebot der Hundeschule bietet der Hundehalter verbindlich einen Vertragsabschluss an. Die Anmeldung bedarf keiner bestimmten Form. Sie ist bindend für den Hundehalter und verpflichtet zur Zahlung der vereinbarten Gebühr. Der Vertrag kommt mit Annahme durch die Hundeschule NatureDogz in Form einer schriftlichen Bestätigung zustande.
- Ein Anspruch auf Aufnahme in ein Gruppentraining besteht nicht. Die Hundeschule NatureDogz behält sich das Recht vor, teilnehmende Personen von Unterrichtsstunden auszuschließen, die Unterrichtsvereinbarung abzusagen oder zu lösen. In diesem Fall werden bereits gezahlte Gebühren anteilig zurückerstattet. Weitere Ansprüche gegen die Hundeschule NatureDogz bestehen nicht.
- Die Vertragsdauer ergibt sich aus dem zwischen den Parteien abgeschlossenen Vertrag.
§ 4 Zahlungsvereinbarung/Verzug
- Die Gebühr ist mit der Anmeldung fällig. Die Zahlung hat sofort und ohne Abzug auf das angegebene Konto oder Bar zu erfolgen.
- Wird die Zahlungsfrist versäumt, gerät der Hundehalter spätestens 30 Tage nach Zugang der Rechnung ohne weitere Mahnung in Verzug. Die Hundeschule NatureDogz behält sich vor, einen Verzugsschaden (Verzugszinsen) geltend zu machen.
- Bei Zahlungsverzug erlischt die Teilnahmeberechtigung.
§ 5 Haftpflicht
- Der Hundehalter versichert, dass eine gültige Haftpflichtversicherung sowie ein angemessener Impfschutz für den mitgeführten Hund bestehen.
- Der Hunderhalter haftet für alle von seinem Hund während der Ausbildung verursachten Schäden, welche der Hundeschule NatureDogz selbst oder einem Dritten zugefügt werden. Der Hundehalter verpflichtet sich auch, die Haftung im Schadensfall persönlich zu übernehmen, wenn ein Dritter für ihn an den Angeboten der Hundeschule NatureDogz teilnimmt. Von dem Hundehalter wird jegliche Begleitperson von diesem Haftungsausschluss in Kenntnis gesetzt.
- Die Teilnahme oder der Besuch der Trainings- und Beratungsstunden sowie das Betreten des Trainingsgeländes erfolgen auf eigenes Risiko.
- Die Hundeschule NatureDogz haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
- Für einfache Fahrlässigkeit haftet die Hundeschule NatureDogz – außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – nur, sofern wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) verletzt werden. Die Haftung ist begrenzt auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden.
- Die Haftung für mittelbare und unvorhersehbare Schäden, Produktions- und Nutzungsausfall, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und Vermögensschäden wegen Ansprüchen Dritter, ist im Falle einfacher Fahrlässigkeit – außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – ausgeschlossen.
- Eine weitergehende Haftung als in diesem Vertrag ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsbeschränkungen bzw. –ausschlüsse gelten jedoch nicht für eine gesetzlich zwingend vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung (z. B. gemäß Produkthaftungsgesetz) oder die Haftung aus einer verschuldensunabhängigen Garantie.
- Soweit die Haftung nach Ziffern 4 bis 7 ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter, Organe und Erfüllungsgehilfen der Hundeschule NatureDogz.
§ 6 Einzel- und Gruppenunterricht
- Die Trainingseinheiten finden in der Regel bei jedem Wetter statt. Sollten die Witterungsbedingungen unzumutbar sein, findet in der Regel Online-Training statt. Hierbei wird entspricht ein Online-Meeting einer Unterrichtseinheit. Werden die Unterrichtsstunden durch die Hundeschule NatureDogz abgesagt, werden die Trainingseinheiten nachgeholt. Die Teilnahmegebühr wird nicht erstattet.
- Kranke Hunde sind von der Teilnahme an Gruppenstunden ausgeschlossen. Dieser Ausschluss berechtigt nicht zur Minderung der Gebühr und begründet keinen Ersatz auf Anspruch der versäumten Stunden. Die Fristen aus Ziffer 4 sind einzuhalten.
- Eine Gruppen-Unterrichtsstunde (Gruppen- wie Einzelstunde) dauert in der Regel 45-60 Minuten. Die genauen Zeiten können dem aktuellen Kursplan entnommen werden. Bei Einzeltraining werden die ersten 60 Minuten je Termin stets voll abgerechnet, Verlängerungen pro Termin werden je angefangene 15 Minuten abgerechnet. Verspätungen des Kunden gehen zu dessen Lasten und berechtigen nicht zu einer Minderung der Vergütung.
- Einzelstunden, die von Seiten des Kunden nicht mindestens 48 Stunden vorher abgesagt werden, werden in vollem Umfang berechnet. Gruppenstunden, die von Seiten des Kunden nicht mindestens 24 Stunden vorher abgesagt werden, werden in vollem Umfang berechnet.
- Eine Gruppenstunde ist ausgelegt für 6 Mensch-Hund-Teams pro Trainer und geht über 60 Minuten. Bei einer zu geringen Beteiligung (bis 3 Teilnehmer) oder speziellen Wetterverhältnissen behalten sich die Trainer vor, die Trainingszeit anzupassen, ohne dass der Hundeschule ein finanzieller Nachteil entsteht. Ebenfalls behalten sich die Trainer vor im Einzelfall Gruppenstunden aus wichtigem Grund abzusagen. In diesen Fällen werden die Gruppenstunden selbstverständlich nachgeholt.
§ 7 Rücktritt
- Jede teilnehmende Person kann vor Beginn der Veranstaltung (Seminare, Kurse, Aktivitäten) vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen. Das Fernbleiben von Veranstaltungen gilt nicht als Rücktritt. Im Falle des Rücktritts bis 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung kann die Hundeschule NatureDogz ohne weiteren Nachweis 50 % des vereinbarten Entgelts als pauschalen Schadens- und Aufwendungsersatz verlangen. Bei späterem Rücktritt sowie Abbruch der Veranstaltung durch den Hundehalter erfolgt keine Rückerstattung. Bis 4 Woche vor dem Termin 50 % des vereinbarten Entgelts.
- Wegen mangelnder Beteiligung, durch Ausfall des Kursleiters oder aus Gründen höherer Gewalt können Veranstaltungen abgesagt oder verschoben werden. In diesen Fällen werden bereits bezahlte Gebühren entsprechend der Zahl durchgeführter Veranstaltungstage anteilig bzw. in voller Höhe erstattet. Weitergehende Ansprüche gegen die Hundeschule NatureDogz sind ausgeschlossen.
- Stört eine teilnehmende Person die Veranstaltung oder widersetzt sich den Anweisungen des Kursleiters, so kann die Hundeschule NatureDogz ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurücktreten.
§ 8 Foto- und Videoaufnahmen
Digitale Foto- und Video-Aufnahmen durch die Veranstalter, Trainer oder Beauftragte während der Kurse und/oder auf Veranstaltungen sind Eigentum der Hundeschule NatureDogz. Die teilnehmende Person erklärt sich damit einverstanden, dass Teil- und/oder Ganzbildaufnahmen, die während der Teilnahme an einer Veranstaltung gemacht werden, zur Veröffentlichung in sämtlichen Medien (Internet, Print, TV) verwendet werden dürfen. Wir bitten um eine schriftliche Mitteilung, falls Sie nicht fotografiert oder gefilmt werden möchten. Das Filmen & Fotografieren der Veranstaltungen durch teilnehmende Personen ist bei der Hundeschule NatureDogz untersagt.
Teil 2: Besondere Bestimmungen
Der Hundehalter hat neben der Anmeldung zu einem Kurs die Möglichkeit, ein Jahresabo abzuschließen. Für das Jahresabo geltend die folgenden Bestimmungen.
§ 9 Leistungsumfang
- Bei Abschluss eines Jahresvertrags ist der Hundehalter berechtigt sämtliche angebotenen Gruppenstunden (NICHT: Seminare, Aktivitäten, Veranstaltungen, Einzelstunden) zu besuchen. Die konkret angebotenen Gruppenstunden können dem Aushang bzw. der Internetpräsenz der Hundeschule NatureDogz entnommen werden. Die Hundeschule NatureDogz behält sich gelegentliche Abweichungen vom Kursplan aufgrund von Sonderveranstaltungen nach vorheriger Ankündigung vor.
- Für 3 Wochen im Jahr kann die Hundeschule NatureDogz wegen Urlaubs geschlossen werden, die Beitragsverpflichtung bleibt auch während dieser Zeit bestehen.
- Der Besuch wird über einen monatlichen oder einmalig zu entrichtenden Betrag vergütet dessen Höhe in der Anmeldung näher beziffert ist.
- Bei Abschluss des Jahresabo Plus-Vertrags umfasst der Vertragsgegenstand die Teilnahme an sämtlichen Gruppenstunden sowie 10 Einzelstunden (10x 60 Minuten) innerhalb eines Jahres nach Absprache.
- Der Hundehalter erhält darüber hinaus die Möglichkeit zu vergünstigten Konditionen Einzeltraining bei der Hundeschule NatureDogz in Anspruch zu nehmen.
§ 10 Laufzeit/Kündigung
- Der Vertrag hat eine Laufzeit von einem Jahr. Er verlängert sich nicht automatisch. Kann aber jedes Jahr erneut abgeschlossen werden.
- Die Kündigung des laufenden Vertrags ist nur aus wichtigem Grund möglich und hat sodann schriftlich zu erfolgen. Der wichtige Grund ist der Hundeschule NatureDogz mit entsprechenden Nachweisen zu belegen. Der Tod des Hundes stellt z. b. einen wichtigen Grund dar.
- Belegt der Hundehalter durch ein tierärztliches Attest, dass der Hund aus gesundheitlichen Gründen nicht fähig ist, an den Gruppenstunden teilzunehmen, kann der Jahresvertrag bis zu maximal sechs Monate ausgesetzt werden. Die Vertragszeit verlängert sich dann automatisch um den entsprechenden Zeitraum.
- Krankheit des Hundehalters berechtigt nicht zum Aussetzen des Vertrages. Der Hundehalter ist berechtigt, eine Ersatzperson mit dem im Jahresvertrag angemeldeten Hund zu stellen.
Teil 3 sonstige Bestimmungen
§ 11 Salvatorische Klausel
Diese Bestimmungen bleiben auch bei Unwirksamkeit einzelner oder mehrerer Bestimmungen in ihren übrigen Teilen verbindlich. Unwirksame Bestimmungen sind durch Regelungen zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Regelung in rechtswirksamer Weise am nächsten kommen.